Auf dem Mainzer Reichstag im Jahre 1235 wurde das Fürstentum Hildesheim als selbständiges Territorium mit dem Bischof als Landesherrn anerkannt. Bis 1803 konnte das Hochstift Hildesheim seine Selbständigkeit behaupten. Im 14,/15. Jahrhundert bildeten sich die Stände heraus, die sich gegenüber dem Landesherrn als Korporation, Landschaft genannt, zusammenschlossen. Ihre Mitwirkungsrechte lagen insbesondere im Bereich der Finanzen.
Als Folge der Hildesheimer Stiftsfehde wurde das Territorium 1523 zwar bis auf das sogenannte Kleine Stift ( Peine, Steuerwald und Marienburg ) reduziert, doch 1643 wurde das Große Stift wiederhergestellt. Dieser Territorialzuschnitt gilt noch heute für die Zuständigkeit der Landschaft. Es sind die früheren Landkreise Alfeld, Goslar, Hildesheim, Marienburg, Peine sowie der Raum Dassel. Im Rahmen der Gebietsreformen 1974 / 78 wurden Teile anderen Landkreisen zugeordnet, so dass heute auch Teilgebiete der Landkreise Hannover und Wolfenbüttel sowie der Stadt Salzgitter zum Zuständigkeitsbereich der Landschaft gehören.
Die Hildesheimer Landschaft bestand ursprünglich aus 4 Kurien, nämlich der des Domkapitels, der sieben Stifter ( Klöster ), der Ritterschaft und der Städte. Der Hildesheimer Landtag als oberstes Organ tagte einmal im Jahr. Die Zusammenkunft fand auf dem Rohden bei Detfurth unter freiem Himmel statt. Zur Erinnerung errichtete die Landschaft am historischen Ort eine Stele mit entsprechender Inschrift. Nach der Hildesheimer Stiftsfehde wurde der Tagungsort nach Hildesheim verlegt. Der Rittersaal befand sich bis zu seiner Zerstörung am 22. März 1945 im Kapitelhaus / Oberer Kreuzgang des Hildesheimer Domes.
1802 wurde das Fürstentum Hildesheim säkularisiert und das Gebiet des Fürstentums Preußen zugeordnet. 1807 wurde Hildesheim dem damaligen Königreich Westfalen unter Napoleons Bruder Jerome überlassen. Dieser hob die Landschaft auf.
1813 fiel das Gebiet des Fürstentums Hildesheim an das Königreich Hannover. Die Landschaft wurde neu gegründet. Dabei wurden die Kurien des Domkapitels und der Stifter durch Verordnung vom 26. Oktober 1818 aufgelöst und erstmals drei bäuerliche Deputierte in die Städtekurie aufgenommen.
Nach der Annexion des Königreiches Hannover durch Preußen im Jahre 1866 wurde die innere Organisation der Landschaft durch Verordnung vom 22. Septermber1867 neu geregelt. U.a. wurde für die ländlichen Grundbesitzer eine eigene Kurie eingerichtet.
Die Hildesheimer Landschaft erhielt1886 eine schriftliche Verfassung, die von einigen Änderungen abgesehen noch heute Grundlage der Landschaft ist. Danach besteht die Landschaft heute aus drei Kurien, nämlich der der Ritterschaft, der Städte und der nicht in der I. und II. Kurie vertretenen ländlichen Grundbesitzer.
Oberstes Organ der Landschaft ist der Landtag unter Vorsitz des Präsidierenden Landschaftsrates. Ansonsten entscheidet der Hauptausschuss, in den jede Kurie zwei Vertreter entsendet. Die Verwaltung obliegt dem vom Landtag zu wählenden Landsyndikus.
Sitz der Landschaft des vormaligen Fürstentums Hildesheim war bis 1945 das Landschaftsgebäude Am Steine 7 in Hildesheim, heute Stadtarchiv. Das Gebäude wurde am 22.3.1945 bis auf die Außenmauern zerstört und von der Landschaft aufgegeben. Diese baute den Bedürfnissen der Zeit entsprechend in der Burgstraße unterhalb der Michaeliskirche Wohnhäuser, in denen auch zeitweilig die Verwaltung der Landschaft untergebracht war. 1990 errichtete die Landschaft am Alten Markt das Kaiserhaus mit der Fassade der Reliefs der römischen Kaiser aus dem am 22. März 1945 ebenfalls zerstörten historischen Kaiserhaus. In diesem Gebäude befindet sich seitdem der Sitz der Hildesheimschen Landschaft.
Die Landschaft betätigt sich heute in erster Linie auf kulturellem Gebiet. Sie unterstützt kulturelle Vorhabe kommunaler und freier Träger und führt eigene Projekte durch.
Neben den anderen historischen Landschaften ist die Hildesheimsche Landschaft Mitträger der Landschaftlichen Brandkasse Hannover. Sie ist Gründerin des Landschaftsverbandes Hildesheim e.V. und gehört dessen Vorstand an. Die Ritterschaft als selbständige Körperschaft ist neben der der Calenberger Landschaft Mitträger des Calenberger Creditvereins.